Unsere Preise
und Zahlungsmodalitäten
Bitte
haben Sie Verständnis dafür, dass alle Leistungen
grundsätzlich nicht auf offene Rechnung erfolgen .
Bitte zahlen Sie bar oder mit ec-Karte!
Gebührenordnung
für Tierärzte
Die
Gebührenordnung für Tierärzte ( GOT) ist
eine von der Bundesregierung erlassene Rechtsverordnung,
die vorschreibt, wie tierärztliche Leistungen abzurechnen
sind.
Die GOT ist für alle praktizierenden Tierärzte
bindend. Bei Unterschreitung der Preise der Gebührenordnung
macht sich der Tierarzt strafbar.
Für Sie als Tierhalter ist ein überschaubarer
Gebührenrahmen und die Qualität der
tierärztlichen Leistung wichtig.
In der GOT sind rund 800 Einzelleistungen und Behandlungsschritte
aufgelistet.
Das Gebührenverzeichnis enthält keine Endpreise
der Behandlungen. Der Endpreis
setzt sich nach einem Baukastensystem aus den Gebührensätzen
der medizinischen
Einzelschritte zusammen. Dies ist notwendig, um den individuellen
Behandlungsbedürfnissen der Patienten gerecht zu werden.
Die Gliederung in einzelne Behandlungsschritte erfordert
medizinisches Verständnis und ist für den Laien
nicht immer klar nachvollziehbar. Bei Fragen stehen wir
Ihnen natürlich gerne zur Verfügung.
Was
darf ein Tierarzt berechnen?
Tierärztliche
Leistungen dürfen mit dem Ein- bis Dreifachen des jeweiligen
Gebührensatzes berechnet werden. So werden nächtliche
Einsätze oder Wochenendbehandlungen oder auch schwierigere
Operationen, die einen besonderen Geräte- oder Personalaufwand
benötigen mit einem etwas höherem Gebührensatz
berechnet.
Arzneimittel, angewendete wie auch abgegebene müssen
nach der geltenden Arzneimittelpreisverordnung in Rechnung
gestellt werden.
Materialien wie z.B. Einmalspritzen, Kanülen, Tupfer,
Nahtmaterial sind in den Gebührensätzen nicht
enthalten. Der Gesetzgeber sieht eine gesonderte Abrechnung
vor. So wird Ihnen bei einer Impfung sicher nicht die einzelne
Spritze und die Kanüle in Rechnung gestellt, bei Operationen
wird aber teures Nahtmaterial etc. auf Ihrer Rechnung erscheinen.
Portogebühren für Laborversand und ähnliche
Ausgaben sind ebenfalls als Rechnungsposition in der GOT
ausgewiesen.
Für tierärztliche Leistungen ist ebenso wie für
Medikamente und Verbrauchsmaterialien Mehrwertsteuer zu
entrichten. Diese wird zu den Gebühren der GOT hinzugerechnet.
Um eine bessere Transparenz der Gebühren zu ermöglichen
drucken wir Ihnen gerne eine Rechnung oder Quittung aus.
Diese enthält die berechnete Leistung, Medikamente
( angewendete wie abgegebene) Material, Diagnose und die
Mehrwertsteuer.
Sie
bekommen von uns auch einen voraussichtlichen "Kostenvoranschlag".
Dieser muss aber naturbedingt sehr wage bleiben, da wir
mit Lebewesen und nicht mit Maschinen arbeiten. Unvorhersehbare
Änderungen des Krankheitsverlaufes oder auch Komplikationen
während einer Operation lassen sich nicht in einen
fixen Kostenvoranschlag einrechnen.
Wir hoffen, Ihnen hiermit die tierärztlichen Gebühren
transparenter gemacht zu haben. Für weitere Fragen
stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung.