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Medikamentenabgabe an lebensmittelliefernde
Tiere
Seit dem 24.9.2001 gelten verschärfte Bedingungen für
die Abgabe von Medikamenten. Dies hängt mit dem sogenannten
Schweinemastskandal und der BSE-Krise zusammen. Das Verbraucherministerium
hat Vorschriften erlassen, die den Medikamentenmißbrauch
eindämmen sollen. Unsere Tierarztpraxis hat noch nie
in großem Stil Medikamente abgegeben, wir sind Partner
der regionalen Bauern, denen wir helfen, die Tiere gesund
zu erhalten, damit auch die Lebensmittel gesund bleiben. Um
dies auch in Zukunft zu ermöglichen, werden wir uns wie
auch in der Vergangenheit strikt an die gesetzlichen Vorgaben
halten. Dies bedeutet, daß ohne vorherige Untersuchung
durch den Tierarzt keine Medikamente abgegeben werden dürfen.
Insbesondere rezeptpflichtige Medikamente dürfen ohne
strenge tierärztliche Kontrolle nicht mehr angewendet
werden. Strafbar macht sich bei Nichtbeachtung sowohl der
Landwirt wie der Tierarzt.
Wir
bitten deshalb um Verständnis, wenn unsere Helferinnen
im Einzelfall genau nachfragen und evtl. auch den behandelnden
Tierarzt telefonisch kontaktieren. Dies bedeutet keine Kontrolle,
sondern dient der Absicherung sowohl des Landwirts als auch
des Tierarztes. Wir kontrollieren niemanden, aber unsere Klinik
wurde und wird überprüft, ob wir die Vorschriften
einhalten. Unsere Medikamentenabgabe wurde noch nie beanstandet
und wir wollen, daß dies auch in Zukunft so bleibt.
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