Der EU-Heimtierausweis
Der neue EU-Heimtierausweis ist für alle Hunde, Katzen und Frettchen Pflicht, mit denen Sie in Europäische Mitgliederstaaten verreisen wollen. Die Tiere müssen eine gültige Tollwutimpfung besitzen (mindestens 30 Tage und maximal 12 Monate vor Grenzübertritt). Für Irland, Großbritannien und Schweden gelten bis 2009 Sonderregelungen. Außerdem muß Ihr Tier durch einen Mikrochip gekennzeichnet sein (bis 2011 ist auch eine Tätowierung noch zulässig). Alte Impfausweise behalten ihre Gültigkeit, wenn Sie vor dem 01.10.2004 ausgestellt wurden, noch gültig sind ( d.h. bis 12 Monate nach der letzten Tollwutimpfung) und den inhaltlichen Anforderungen des EU-Heimtierausweises entsprechen (Angaben zum Tier, seiner individuellen Kennzeichnung durch Tätowierung oder Mikrochip und seinem Besitzer).
Wenn sie mit Ihrem Tier nicht verreisen wollen, bleiben die alten Impfausweise selbstverständlich gültig.
