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Fleischbeschau
Die
Untersuchung der Schlachttiere und des Fleisches ist ein wichtiger
Bestandteil der tierärztlichen Tätigkeit. Dabei
ist der Tierarzt verantwortlich für die Unbedenklichkeit
des Fleisches. Dies dient dem Verbraucher, der durch diese
Kontrolle die Gewähr hat, daß Schnitzel und Wurst
frei von Krankheitserregern und Rückständen von
Medikamenten sind.
Herr Dr. Dirk Leonhards ist als amtlicher Tierarzt zuständig
für die Fleischhygiene in den Gemeinden:
Lindberg www.gemeinde-lindberg.de
Bayerisch Eisenstein www.bayerisch-eisenstein.de
Frauenau www.frauenau.de
Langdorf www.langdorf.de
Rinchnach www.rinchnach.de
Die
noch selbstschlachtenden Metzgereien in diesen Gemeinden sind
ausnahmslos kleine Handwerksbetriebe, die ihr Schlachtvieh
bei den Bauern der Umgebung kaufen und sich wohltuend unterscheiden
von Fleischfabriken.
Die Durchführung der Fleischbeschau ist gesetzlich geregelt.
Das Landratsamt Regen als zuständige Behörde setzt
die Gebühren fest. www.landkreis-regen.de/lraonline
Auch
bei Hausschlachtungen ist eine Fleischbeschau gesetzlich vorgeschrieben.
Dies bezieht sich sowohl auf Schweine wie auch auf Schafe/Ziegen.
Bitte geben Sie uns im Falle einer Hausschlachtung rechtzeitig
vorher Bescheid.
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